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Rechtsfolge des § 25 Abs 2 vlbg GVG gemeinschaftsrechtswidrig

RechtsprechungZivilrechtbbl 2006/98bbl 2006, 113 Heft 3 v. 22.6.2006

Art 56 Abs 1 EG; § 29 Abs 2 vlbg GVG idF LGBl 29/2000; §§ 7, 25 Abs 2 vlbg GVG idF LGBl 61/1993

Art 56 Abs 1 EG steht der Anwendung einer nationalen Regelung entgegen, wonach die bloß verspätete Abgabe der geforderten Erklärung über den Erwerb zur rückwirkenden Rechtsunwirksamkeit des betreffenden Grundverkehrsgeschäftes führt.

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