Abweisung
§ 43 Abs 2 Z 7 stmk BauG 1995
Die Beurteilung der Einpassung eines Bauwerks in das Straßen-, Orts- und Landschaftsbild hat am Maßstab eines vorbehaltslosen fachlichen Betrachters zu erfolgen, der keine bestimmte architektonische Richtung vertritt.