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Grundabteilung; Baubewilligung; Bauverbote

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2006/72bbl 2006, 96 Heft 3 v. 22.6.2006

§ 11 nö BauO 1996; §§ 2, 20 nö BauO 1976

Eine Baubewilligung kann sich auch auf grund­bücherlich noch nicht geschaffene („abgeteilte“) Grundstücke beziehen.

VwGH 31.1.2006, 2004/05/0216

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