Der Beitrag „Die Strategische Umweltprüfung (SUP) in der Raumordnung“ in bbl 5/2005 hat sich primär den Vorgaben der europäischen Richtlinie über die Prüfung von Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme1) und deren potenziellen Umsetzungsgebieten im Bereich der Raumordnung in Österreich gewidmet. Im vorliegenden Beitrag werden nunmehr zum einen das SUP-Verfahren im Überblick dargestellt und zum anderen die bislang erfolgte Umsetzung der SUP-RL hinsichtlich der Festlegung der SUP-Pflicht für die Planungsinstrumente der örtlichen Raumordnung dargestellt und analysiert.