Abweisung
§§ 4 Z 28, 33 und 43, 15 Abs 1 und 3 stmk BauG 1995
Eine Bauabgabe ist nur anlässlich der Bewilligung eines „Gebäudes“ zu entrichten.
Abweisung
§§ 4 Z 28, 33 und 43, 15 Abs 1 und 3 stmk BauG 1995
Eine Bauabgabe ist nur anlässlich der Bewilligung eines „Gebäudes“ zu entrichten.