§ 863 Abs 1 ABGB
Wirbt ein Hersteller eines Produktes (Dachschindeln) bei Professionisten mit einer 30-jährigen Garantie seiner Produkte für den Endverbraucher, sofern dieses vom Fachbetrieb verarbeitet wird, so liegt darin eine schlüssige Bevollmächtigung an den Fachbetrieb, die Garantie dem Endverbraucher verbindlich zuzusagen.