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Garantiezusage; schlüssige Bevollmächtigung

RechtsprechungZivilrechtbbl 2006/62bbl 2006, 72 Heft 2 v. 19.4.2006

§ 863 Abs 1 ABGB

Wirbt ein Hersteller eines Produktes (Dachschindeln) bei Professionisten mit einer 30-jährigen Garantie seiner Produkte für den Endverbraucher, sofern dieses vom Fachbetrieb verarbeitet wird, so liegt darin eine schlüssige Bevollmächtigung an den Fachbetrieb, die Garantie dem Endverbraucher verbindlich zuzusagen.

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