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Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter; Fürsorgepflicht des Werkbestellers

RechtsprechungZivilrechtbbl 2006/58bbl 2006, 71 Heft 2 v. 19.4.2006

§§ 1169, 1295 ABGB

Die Vorhersehbarkeit des Kontaktes des Dritten mit der vertraglichen Hauptleistung bei Vertragsabschluss darf nicht zu eng gesehen werden; es genügt, dass dem Vertragspartner generell erkennbar war, dass möglicherweise Dritte im Gefahrenbereich sein werden, wer dies im Einzelfall sein werde, muss nicht von vornherein feststellbar sein.

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