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Schwimmbecken; Mindestabstände; Beseitigungsauftrag; Teilbarkeit eines rechtswidrigen Bauwerkes

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2006/42bbl 2006, 64 Heft 2 v. 19.4.2006

Abweisung

§§ 6 Abs 2, 4 und 6, 49 oö BauO 1994

Da ein Schwimmbecken ein unteilbares, einheitliches Bauwerk ist, muss Gegenstand des baupolizeilichen (Beseitigungs-) Auftrages das gesamte Schwimmbecken und nicht nur jene Teile, die mit dem Bebauungsplan nicht übereinstimmen, sein.

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