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Verwendungszweckänderung von Bauten; Flächenwidmung „Dorfgebiet“; Auslegung des Flächenwidmungsplanes; Bordell

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2006/33bbl 2006, 61 Heft 2 v. 19.4.2006

§ 6 lit c krnt BauO 1996; § 2 Abs 3 krnt GdplG 1970; § 3 Abs 4 krnt GdplG 1995

Der Inhalt einer Flächenwidmung (hier: „Dorfgebiet“) richtet sich grundsätzlich nach den zum Zeitpunkt der Beschlussfassung geltenden raumordnungsrechtlichen Bestimmungen und nicht nach später abgeänderten Bestimmungen, es sei denn, Übergangsbestimmungen würden Abweichendes anordnen.

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