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(Kraft-) Fahrschule; Immissionsschutz; eingeschränktes Mitspracherecht der Nachbarn; subjektiv-öffent­liche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2006/43bbl 2006, 64 Heft 2 v. 19.4.2006

Aufhebung

§ 31 Abs 4 und 6 oö BauO 1994; § 2 Z 36 oö BauTG 1994; §§ 1 Abs 2, 2 Abs 1 Z 12, 74 Abs 1 GewO 1994

Die Einschränkung des Mitspracherechtes des Nachbarn bei (Immissions-) Einwendungen auf die Frage der widmungsgemäßen Zulässigkeit der Betriebstype gilt nur bei baulichen Anlagen, die auch einer gewerbebehördlichen Genehmigung bedürfen.

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