Bund
Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen (Bundesvergabegesetz 2006 - BVergG 2006), BGBl I 2006/17
Die Neuerlassung des BVergG dient der Anpassung der nationalen Rechtslage an das Gemeinschaftsrecht unter Berücksichtigung der Jud des EuGH, VfGH, VwGH sowie der Ergebnisse eines Evaluierungsprozesses.