Nichtigerklärung
§ 4 tir VergNG
Mangels Einlassung des Antragsgegners in das Verfahren innerhalb offener Frist war dem Nachprüfungsantrag Folge zu geben, ohne auf weitere zukünftige Einwendungen des Antragsgegners Bedacht zu nehmen.
Nichtigerklärung
§ 4 tir VergNG
Mangels Einlassung des Antragsgegners in das Verfahren innerhalb offener Frist war dem Nachprüfungsantrag Folge zu geben, ohne auf weitere zukünftige Einwendungen des Antragsgegners Bedacht zu nehmen.