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Nichteinlassung des Auftraggebers auf das Nachprüfungsverfahren

RechtsprechungVergaberechtbbl 2006/66bbl 2006, 74 Heft 2 v. 19.4.2006

Nichtigerklärung

§ 4 tir VergNG

Mangels Einlassung des Antragsgegners in das Verfahren innerhalb offener Frist war dem Nachprüfungsantrag Folge zu geben, ohne auf weitere zukünftige Einwendungen des Antragsgegners Bedacht zu nehmen.

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