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Landeswasserbauamt als „vergebende Stelle“ des Bundes

RechtsprechungVergaberechtbbl 2006/64bbl 2006, 73 Heft 2 v. 19.4.2006

Zurückweisung

§§ 20 Z 36, 163 Abs 2 BVergG 2002

Mit der Verständigung des Landeswasserbau­amtes wurde nicht der öffentliche Auftraggeber von der beabsichtigten Verfahrenseinleitung verständigt. Die Verständigung wäre an die Republik Österreich (Bund), vertreten durch den BmLFUW, vertreten durch die Bundeswasserbauverwaltung, zu richten gewesen, in dessen Namen und Auftrag das Landeswasserbauamt als vergebende Stelle und Bevollmächtigter das Vergabeverfahren durchführen kann.

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