Abweisung
§ 98 Z 5 BVergG 2002
Eine Wahlfreiheit, nach Ablauf der gesetzten Aufklärungsfrist noch Aufklärungen zu verlangen, würde dem Gleichbehandlungsgebot und Diskriminierungsverbot widersprechen: Der Auftrag-
Abweisung
§ 98 Z 5 BVergG 2002
Eine Wahlfreiheit, nach Ablauf der gesetzten Aufklärungsfrist noch Aufklärungen zu verlangen, würde dem Gleichbehandlungsgebot und Diskriminierungsverbot widersprechen: Der Auftrag-