§ 6 stmk KanalG 1988; §§ 5, 6 VVG
Bei der Pflicht, einen „Bauentwurf“ über die Errichtung der Hauskanalanlage und deren Anschluss an die Kanalanlage zur Genehmigung einzubringen, handelt es sich um eine vertretbare Leistung. Die Verhängung einer Zwangsstrafe ist unzulässig.