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Vertragsrücktritt des Masseverwalters; Einbehalt des Haftrücklasses

RechtsprechungZivilrechtbbl 2006/28bbl 2006, 33 Heft 1 v. 15.2.2006

§ 21 KO

Vor Ablauf der Gewährleistungsfrist kann über eine Zahlung des Haftrücklasses an den Masseverwalter nach Vertragsrücktritt gem § 21 KO nicht abgesprochen werden, wenn für die Zukunft das Auftreten von Baumängeln nicht ausgeschlossen werden kann.

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