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Rechtskraft; Baubeginn

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2006/17bbl 2006, 28 Heft 1 v. 15.2.2006

§§ 72 und 73 wr BauO

Liegen einer Baubewilligung andere als in der mündlichen Verhandlung erörterte Pläne zu ­Grunde, liegt keine rechtskräftige Baubewilligung iSd § 72 wr BauO vor, die einen Baubeginn legitimieren könnte.

VwGH 20.9.2005, 2004/05/0281

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