§§ 26, 33 Abs 4 und 5 stmk BauG 1995
Kann nicht binnen acht Wochen beurteilt werden, ob ein anzeigepflichtiges Vorhaben eine Beeinträchtigung des Straßen-, Orts- und Landschaftsbildes bewirkt, ist ein Baubewilligungsverfahren einzuleiten, in dem auch den Nachbarn Parteistellung zukommt.