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Anliegerleistungen; Grundabtretung für Verkehrsflächen; Änderung des Bebauungsplanes; Kostenersatz; Verwirkung; Verjährung

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2006/20bbl 2006, 29 Heft 1 v. 15.2.2006

§§ 50, 51 Abs 10, 55, 58 wr BauO

Anliegerleistungen sind nicht personen-, sondern grundstücksverhaftet und treffen den jeweiligen Eigentümer.

Eine Verwirkung des Rechtes, Kostenbeiträge vorzuschreiben, ist gesetzlich nicht vorgesehen. Es kann aber Verjährung eintreten.

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