§§ 1, 2 Abs 1 und 3, 4 stmk KanalabgG 1955
Galerien, also nicht vollflächig nach unten abgeschlossene Etagen einer baulichen Anlage, sind als Vollgeschoße iSd § 4 Abs 1 stmk KanalabgG 1955 anzusehen und sind somit für die Berechnung des Einheitssatzes voll zu veranschlagen.