vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Abschlagszahlungen; Verjährungsfrist

RechtsprechungZivilrechtbbl 2006/24bbl 2006, 32 Heft 1 v. 15.2.2006

§ 1478 ABGB; Pkt 2.29.3 S 2 ÖNorm B 2110

Bei „Abschlagszahlungen“ auf nicht nach Einzelleistungen aufgegliederte, bloße Pauschalbeträge enthaltende Teilrechnungen beginnt die Frist nach Pkt 2.29.3 S 2 der ÖNorm B 2110 (Fassung 1.3.1995) erst mit der objektiven Erkennbarkeit einer bestehenden Überzahlung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte