§ 4 Abs 1 stmk KanalG 1988
Ein von einem anschlusspflichtigen Bauwerk bloß 11,74 m entferntes (hier: Schloss-) Gebäude ist als „eng benachbart“zu qualifizieren und ebenfalls kanalanschlusspflichtig.
VwGH 27.9.2005, 2005/06/0181
§ 4 Abs 1 stmk KanalG 1988
Ein von einem anschlusspflichtigen Bauwerk bloß 11,74 m entferntes (hier: Schloss-) Gebäude ist als „eng benachbart“zu qualifizieren und ebenfalls kanalanschlusspflichtig.
VwGH 27.9.2005, 2005/06/0181