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Widerruf; Feststellungsverfahren; mündliche Verhandlung; verfassungskonforme Auslegung

RechtsprechungVergaberechtbbl 2005/188bbl 2005, 257 Heft 6 v. 15.12.2005

Aufhebung

Art 6 Abs 1 EMRK; §§ 2 Abs 5, 10 Abs 1, 12 Abs 2, 13 Oö VergNPG; §§ 66 Abs 4, 67d AVG; § 105 BVergG 2002

Unterlässt die Vergabekontrollbehörde die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, obwohl die Beschwerdeführerin eine solche ausdrücklich beantragt hat, so verstößt sie damit gegen das Recht auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor einem Tribunal gem Art 6 Abs 1 EMRK, sofern nicht besondere Umstände ein Absehen von einer solchen Verhandlung rechtfertigen.

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