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Ex-lege-Widerruf; Direktvergabe; Nichtigkeit des Zuschlags

RechtsprechungVergaberechtbbl 2005/189bbl 2005, 258 Heft 6 v. 15.12.2005

§§ 20 Z 13, 21 Abs 4, 27, 100 Abs 1, 103 Abs 1, 105 Abs 3 und 6, 175 Abs 2 BVergG; § 879 AGBG

Ein ex-lege Widerruf schließt ein Vergabeverfahren endgültig und unwiderruflich ab; er ist keine beseitigbare Rechtsfolge beseitigbarer Auftraggeberentscheidungen (nämlich das Ausscheiden sämtlicher Angebote) die zu einem Wiederauf­leben des vorangegangenen Vergabeverfahrens führen kann.

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