Abweisung
§ 2 Z 31 und 46 oö BauTG 1994
Für die Beurteilung, ob ein Bauwerk als Zubau oder als Nebengebäude zu bewerten ist, kommt es wesentlich auf seinen funktionalen Zusammenhang zum Hauptgebäude an. Ist ein solcher gegeben, liegt ein Zubau vor (hier: in Form eines Wintergartens).