Art 1.2, Art 7.1.2 AHVB 1993
Die in genormten Versicherungsbedingungen übernommene Verpflichtung des Versicherungsnehmers umfasst auch bei sachgerechter Durchführung von Bauarbeiten durch den Versicherungsnehmer verursachte Schäden. Art 7.1.2 AHVB 1993 schließt diese Vertragshaftung in die Deckung mit ein.