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Verbrauchervertrag über Rohbau; Kostenschätzung

RechtsprechungZivilrechtbbl 2005/91bbl 2005, 128 Heft 3 v. 1.6.2005

§ 5 Abs 2 KSchG

Die Bezeichnung als „vorläufige Auftragssumme“ genügt als ausdrücklicher und hinlänglich deutlicher Hinweis des Werkunternehmers, die Richtigkeit der Kostenschätzung nicht zu garantieren, sodass die Richtigkeitsgarantie auf für den Verbraucher hinreichend verständliche Art ausgeschlossen wurde.

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