Lawinenschutzbauten, die ein Eisenbahnunternehmer zur Sicherung seiner Eisenbahnanlagen errichtet hat, werden mit der Verlegung der Eisenbahntrasse in Tunnelabschnitte für diesen entbehrlich. Entfalten diese Lawinenschutzbauten auch unverzichtbare Schutzwirkungen für Dritte, so stellt sich die Frage nach der Verpflichtung zur Instandhaltung, der Kostentragung und einer allfälligen Übernahme dieser Bauten durch die Begünstigten. In Teil 1 der Abhandlung werden das Eisenbahn- und Wasserrechtsgesetz auf „Antworten“ zu diesen Fragestellungen hin untersucht. In Teil 2 (bbl 2005/1) werden weitere einschlägige Rechtsgrundlagen - wie etwa das Forstgesetz, das Wildbachverbauungsgesetz, das Allgemeine Wasserbautengesetz und das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch - hinsichtlich dieser Fragen geprüft und sodann öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Lösungswege für die Übernahme der Schutzbauten und deren „Verwaltung“ benannt.