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Nachbarparteistellung; Immissionsschutz; Widmung „Grünland-Schutzgebiet-Parkschutzgebiet“; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2004/134bbl 2004, 199 Heft 5 v. 1.10.2004

Aufhebung

§§ 69 Abs 2, 134 Abs 3, 134a Abs 1 lit e wr BauO

Liegt ein Anbau (hier: Müllraum) außerhalb des 20-Meter-Bereiches zur Nachbarliegenschaft, kommt dem Nachbarn dennoch Parteistellung im Baubewilligungsverfahren zu, wenn der Anbau funktionell mit einem Gebäude (hier: Hotel) eine Einheit bildet, das innerhalb des 20-Meter-Bereiches liegt.

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