Aufhebung
§§ 69 Abs 2, 134 Abs 3, 134a Abs 1 lit e wr BauO
Liegt ein Anbau (hier: Müllraum) außerhalb des 20-Meter-Bereiches zur Nachbarliegenschaft, kommt dem Nachbarn dennoch Parteistellung im Baubewilligungsverfahren zu, wenn der Anbau funktionell mit einem Gebäude (hier: Hotel) eine Einheit bildet, das innerhalb des 20-Meter-Bereiches liegt.