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Architekt; Aufklärungspflichten; Übernahmeverschulden

RechtsprechungZivilrechtbbl 2004/148bbl 2004, 205 Heft 5 v. 1.10.2004

§§ 1295, 1299 ABGB

Hat ein Architekt über die Planung und Bauüberwachung hinaus auch die Finanzierungsabwicklung und den Verkauf der errichteten Objekte übernommen, so treffen ihn erweiterte Sorgfalts- und Aufklärungspflichten (hier: Aufklärung über die finanziellen Risiken des Bauprojekts).

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