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Baupolizeiliche Maßnahmen im Bundesländervergleich (Teil 1)*)*)Dieser Beitrag basiert auf einer im Fachbereich Öffentliches Recht der Universität Salzburg approbierten Diplomarbeit sowie einem Referat im Seminar „Baurecht“ unter der Leitung von Ass.-Prof. Dr. Karim Giese.

AufsätzeGernot Maierbbl 2004, 182 Heft 5 v. 1.10.2004

Die letzte umfassende Darstellung des Baupolizeirechts im „System des Österreichischen Baurechts“ (Bd III) von Krzizek datiert aus dem Jahr 1976. Die Landesgesetzgeber haben seither wiederholt die einzelnen Bauordnungen an die aktuellen Bedürfnisse angepasst und so vielschichtige Veränderungen in den einzelnen Bauordnungen bewirkt. Auf gleiche oder sehr ähnliche Problemlagen haben die Gesetzgeber teilweise sehr differenziert reagiert und deutlich unterschiedliche Lösungswege beschritten. Vor diesem Hintergrund lohnt sich eine rechtsvergleichende Gegenüberstellung der neun Bauordnungen im Bereich der baupolizeilichen Maßnahmen, um Gemeinsamkeiten und Besonderheiten der einzelnen landesgesetzlichen Regelungen herauszuarbeiten und auf diesem Wege eine aktuelle Grundlage für Diskussionen rund um künftig nötige Anpassungen zu schaffen. Der erste Teil dieses Aufsatzes beschäftigt sich mit baupolizeilichen Maßnahmen zur Herstellung des rechtmäßigen Zustandes bei konsenslosen und bei konsenswidrigen Bauwerken.

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