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Begehungsdelikt; Verwaltungsübertretung; Verfolgungshandlung; Verfolgungsverjährung

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2004/105bbl 2004, 154 Heft 4 v. 1.8.2004

§ 60 wr BauO; §§ 31 Abs 1, 32 Abs 2 und 3 VStG

Bausführungen ohne entsprechende Bewilligungen sind Begehungsdelikte.

Die Verjährungsfrist beginnt ab Beendigung der Bauarbeiten zu laufen, auch wenn der Bau noch nicht fertig gestellt ist.

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