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Straßenbau; Liegenschaftsteilung

RechtsprechungZivilrechtbbl 2004/112bbl 2004, 156 Heft 4 v. 1.8.2004

§§ 15 ff LiegTeilG

Für die Zuschreibung eines Grundstücksrestes zur Liegenschaft eines anderen Eigentümers bieten die Sonderbestimmungen der §§ 15 ff LiegTeilG keine Rechtsgrundlage. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass sich der Eigentümer des Grundstücksrests vertraglich dazu verpflichtet hat, diesen Grundstücksrest zu übereignen.

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