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Nachprüfungsverfahren; Verfahrensgegenstand; Vertragsauflösung

RechtsprechungVergaberechtbbl 2004/118bbl 2004, 160 Heft 4 v. 1.8.2004

§§ 12 Abs 1, 17 Abs 3 Z 1, 2 und 6 tir LVergG 1998

Die Nachprüfungskompetenz der Vergabekontrollbeh erfasst nur Entscheidungen eines öffentlichen Auftraggebers in einem Vergabeverfahren, nicht aber dem Vergabeverfahren vorgelagerte Entscheidungen oder Entscheidungen nach erfolgter Auftragsvergabe, wie die Auflösung eines Vertrags.

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