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Nachbar; Fruchtgenussberechtigter; keine Parteistellung; privatrechtliche Einwendungen

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2004/96bbl 2004, 150 Heft 4 v. 1.8.2004

§ 4 Z 41 stmk BauG 1995

Einem Fruchtgenussberechtigten kommt im Baubewilligungsverfahren keine Parteistellung zu.

Der Einwand, die im Baubewilligungsbescheid mittels Auflage vorgeschriebene Herstellung eines Zufahrtsweges widerspreche einem eingeräumten Fruchtgenussrecht, ist privatrechtlicher Natur und auf den Zivilrechtsweg zu verweisen.

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