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Flächenwidmung; Behördenauskunft; subjektiv öffentliches Recht; Schadenersatz

RechtsprechungZivilrechtbbl 2004/115bbl 2004, 157 Heft 4 v. 1.8.2004

§§ 1 Abs 1 und 2, 2 Abs 1 Oö Auskunftspflicht- und Datenschutzgesetz LGBl 1988/46 idF LGBl 2000/41 AHG

Die Widmung eines Grundstücks stellt eine „Tatsache“ iSd § 1 Abs 2 Oö Auskunftspflicht- und Datenschutzgesetz dar, wonach jedermann ein subjektives öffentliches Recht auf Auskunft hat.

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