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Instandhaltung von Bauwerken; Verwaltungsübertretung

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2004/76bbl 2004, 117 Heft 3 v. 1.6.2004

§§ 129 Abs 2, 135 Abs 1 und 3 wr BauO

Die Verpflichtung zur Instandhaltung von Gebäuden und baulichen Anlagen (§ 129 Abs 2 wr BauO) besteht ex lege und nicht erst auf Grund eines Bauauftrages. Deshalb reicht für eine Verwaltungsübertretung gem § 135 Abs 1 wr BauO die Verletzung der gesetzlichen Pflicht aus.

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