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Einstweilige Verfügung; Mehrfacherlassung; effektiver Rechtsschutz; gemeinschaftskonforme Integration; Interessenabwägung

RechtsprechungVergaberechtbbl 2004/89bbl 2004, 124 Heft 3 v. 1.6.2004

§ 171 Abs 1, 3, 4 und 5 BVergG 2002

Die nochmalige Beantragung einer einstweiligen Verfügung während der Dauer des anhängigen Nachprüfungsverfahrens bis zur Ent der Hauptsache jeweils für maximal zwei Monate ist zulässig.

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