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Kanalanschlusspflicht; rechtliche Hindernisse von Seiten Dritter

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2004/29bbl 2004, 63 Heft 2 v. 1.4.2004

Aufhebung

§ 5 Abs 1 und 2 krnt GemeindekanalisationsG 1999

Die Frage, ob eine „sonstige schadlose Verbringung der Abwässer gewährleistet ist“, muss mangels anderer aus dem Gesetz hervorleuchtender Anhaltspunkte nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erlassung des (hier: Berufungs-) Bescheides beurteilt werden.

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