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Konventionalstrafe und übersteigender Schaden

RechtsprechungZivilrechtbbl 2004/48bbl 2004, 76 Heft 2 v. 1.4.2004

§ 1336 ABGB; Art 8 Nr 3 4.EVHGB

Die Vertragsstrafe gebührt auch dann, wenn kein Schaden eingetreten ist. Ein sie übersteigender Schaden kann nur nach Art 8 Nr 3 der 4. EVHGB und dann begehrt werden, wenn die Konventionalstrafe bloß als Mindestersatz vereinbart wurde.

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