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Subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2004/28bbl 2004, 63 Heft 2 v. 1.4.2004

§ 21 Abs 5 krnt BauO 1992

Anrainer haben kein subjektiv-öffentliches Recht, dass durch ein Bauvorhaben der Grundwasserhaushalt (Grundwasserspiegel) und die Wasserqualität nicht beeinträchtigt werden.

VwGH 18.11.2003, 2001/05/0104

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