vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kanalanschlusspflicht; 50 m Abstand zum Straßenrohrstrang; Privatgutachten

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2004/32bbl 2004, 66 Heft 2 v. 1.4.2004

Abweisung

§ 56 Abs 1 und 2 nö BauO 1976; § 17 nö KanalG

Eine Kanalanschlusspflicht besteht ua, wenn die erforderliche Anschlussleitung nicht länger als 50 m ist (§ 56 Abs 2 nö BauO 1976).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte