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Gemeinnützige Bauvereinigung; Einbehalt von Skonti

RechtsprechungZivilrechtbbl 2004/47bbl 2004, 75 Heft 2 v. 1.4.2004

§ 13 Abs 1 WGG

Eine gemeinnützige Bauvereinigung kann anstatt der Einhebung eines besonderen Betrages zur Rücklage den Einbehalt lukrierter Skonti bis zu einem Ausmaß von 2% der Herstellungskosten mit derselben Zweckwidmung vereinbaren.

OGH 21.10.2003, 5 Ob 156/03g

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