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Bauliche Anlagen im Mindestnachbarabstand

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2004/38bbl 2004, 69 Heft 2 v. 1.4.2004

Abweisung

§ 6 Abs 3 lit b, c und d, § 47 tir BauO 2001

Die Errichtung einer 2 m hohen Stützmauer sowie eine entsprechende Geländeaufschüttung, die als Zufahrt, Kinderspielplatz und Terrasse verwendet werden soll, sind im (Nachbar-) Abstandsbereich zulässig.

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