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Bauvollendung; Außerkrafttreten der Baubewilligung; Beweisverfahren

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2003/152bbl 2003, 236 Heft 6 v. 1.12.2003

Aufhebung

§§ 103 Abs 1, 110 Abs 1 nö BauO 1976; § 77 Abs 1 S 2 nö BauO 1996

Bei der Verpflichtung zur Anzeige der Bauvollendung handelt es sich um eine bloße Ordnungsvorschrift.

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