Die Vornahme unterirdischer Einbauten im Bereich des öffentlichen Gutes bedarf in Wien derzeit noch verschiedener öffentlichrechtlicher Bewilligungen. Novellierungen der einschlägigen Vorschriften, die Letztere durch privatrechtliche Vereinbarungen mit den Einbautenwerbern ersetzen sollen, stehen unmittelbar bevor. Dabei stellt sich die Frage nach den Determinanten des privatrechtlichen Handelns der Gemeinde insbesondere in jenen Fällen, wo der unterirdische Raum knapp ist.