Abweisung
§ 5 Abs 3 nö BauO 1996; § 73 Abs 1 AVG
Ob ein projektiertes Vorhaben allein nach den Bestimmungen der Bauvorschriften bewilligungspflichtig ist und damit die dreimonatige Entscheidungsfrist gem § 5 Abs 3 nö BauO 1996 zum Tragen kommt, bedarf keiner detaillierten Auseinandersetzung mit anderen Materien.