Die Arbeit untersucht das österreichische Raumordnungs- und Baurecht systematisch auf Eigentümlichkeiten in der Berücksichtigung religiöser Bedürfnisse der Bevölkerung, was das Bauen von Gebetsräumen und Kultusbauten betrifft. Sie listet sie auf und stellt sie - unter besonderer Berücksichtigung der Judikatur der Strassburger Instanzen - in den verfassungsrechtlichen Rahmen der Grund- und Freiheitsrechte.