Abweisung
§ 25 Abs 3 lit a vlbg BauG 1972
Für die Baubehörden ist der Grundbuchsbestand eines Baugrundstückes zum Zeitpunkt der Entscheidung maßgeblich, ein anhängiges Zivilverfahren über die Frage des Miteigentums ist dabei unerheblich.
Abweisung
§ 25 Abs 3 lit a vlbg BauG 1972
Für die Baubehörden ist der Grundbuchsbestand eines Baugrundstückes zum Zeitpunkt der Entscheidung maßgeblich, ein anhängiges Zivilverfahren über die Frage des Miteigentums ist dabei unerheblich.